Kolumne – Gut gesagt
Die Individualbesteuerung ist ungerecht und unsozial – und sie schafft ein milliardenteures Bürokratiemonster.

Auf den ersten Blick klingt es ja gut und vernünftig, das Bundesgesetz über Individualbesteuerung, über das wir am 8. März abstimmen. Wer möchte nicht, dass die sogenannte Heiratsstrafe abgeschafft wird? Doch diese Vorlage ist eine Fehlkonstruktion. Dabei stechen mehrere Kritikpunkte heraus.
1. Reiche Doppelverdiener profitieren, Frauen verlieren
Statt die Heiratsstrafe zu beseitigen, werden nur neue Ungleichheiten geschaffen. Profitieren würden in erster Linie reiche Doppelverdiener mit je zwei hohen Einkommen. Einverdiener-Ehepaare und solche mit geringem Zweiteinkommen hingegen würden steuerlich stärker belastet.
Ebenso benachteiligt würden Alleinstehende, darunter viele Frauen. «Reform begünstigt reiche Rentner statt arbeitende Frauen», titelte der Tages-Anzeiger mit Verweis auf Daten des Bundes.
Scharfe Kritik an der Individualbesteuerung äussert auch der sozialdemokratische Ökonom Serge Gaillard, ehemaliger Leiter der Direktion für Arbeit im Staatssekretariat für Wirtschaft und Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung. «Je nach Arbeitsteilung müssten Familien bis zu 10-mal mehr Steuern bezahlen», rechnete er in der Sonntags-Zeitung vor. Das sei ungerecht und unsozial. Da kann man Gaillard schwerlich widersprechen.
2. Keine moderne Reform – breite Bevölkerungsschichten werden bestraft
Die Befürworter verkaufen die Individualbesteuerung als moderne Reform, die die Gleichstellung fördere. Leider ist dem nicht so. Wie umfassende Datenanalysen des Tessiner SVP-Nationalrats und Steuerexperten Paolo Pamini zeigen, die der Sonntagsblick präsentierte, gehören nicht nur traditionelle Familien zu den Verlierern der Vorlage, sondern auch Konkubinatspaare ab einem gewissen Einkommen, praktisch alle Konkubinatspaare mit einem Kind, Alleinstehende ab 100’000 Franken Einkommen sowie alle Alleinerziehenden mit einem Kind und die meisten mit mehr als einem Kind.
Dass Alleinerziehende mit einem Kind steuerlich benachteiligt werden, widerspricht offensichtlich dem Ziel der Frauenförderung. Und dass die überwiegende Mehrheit der Konkubinatspaare mit einem Kind ebenfalls verliert, zeigt, dass die Individualbesteuerung keine Reform ist, die mit modernen Familienmodellen vereinbar wäre.
3. Bürokratiemonster mit 1,7 Millionen Steuerklärungen zusätzlich!
Weiter würde die Individualbesteuerung zu einem massiven und unnötigen Eingriff in die kantonalen und kommunalen Steuersysteme führen. Erst zum zweiten Mal in der Geschichte der Eidgenossenschaft wurde deshalb das Kantonsreferendum ergriffen – weil die Kantone am besten wissen, was da für eine Lawine auf sie zukäme.
Mit der Individualbesteuerung müssten alle Kantone und Gemeinden ihr Steuerrecht revidieren und die Tarife und Sozialabzüge neu festlegen. Auch müsste der Zugang zu staatlichen Leistungen wie Prämienverbilligungen, Stipendien oder Vergünstigungen für familienergänzende Kinderbetreuung neu geregelt werden.
Zudem würde auch der Aufwand für die verheirateten Steuerpflichtigen zunehmen, da sie neu zwei Steuererklärungen ausfüllen und zwei Veranlagungsprozesse mit allen nachgelagerten Verfahren doppelt durchlaufen müssten. Insgesamt müssten 1,7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen ausgefüllt und von den Kantonen und Gemeinden bearbeitet werden. Um diese Flut zu bewältigen, müssten bis zu 1’500 neue Steuervögte angestellt werden.
4. Einfache Alternativen stehen bereit
Wir sind uns alle einig: Eine rasche Korrektur der Heiratsstrafe ist überfällig. Als Alternative zur Individualbesteuerung steht noch in diesem Jahr die Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» zur Abstimmung. Diese sieht ein auf Familien zugeschnittenes und mit den kantonalen Steuersystemen harmonisiertes Modell vor, das eine faire und unbürokratische Lösung zum Ziel hat. Auch haben verschiedene Kantone die Folgen der Heiratsstrafe bereits erfolgreich korrigiert – durch Splittingsysteme oder andere Tarifmassnahmen.
Fazit: Die Individualbesteuerung ist kompliziert, teuer und ungerecht. Es gibt einfachere und bessere Wege, die Heiratsstrafe, wo sie noch besteht, zu beseitigen. Aus all diesen Gründen kann es am 8. März nur eine Antwort geben: nein.
Dr. Philipp Gut
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