Neues Gewaltpräventionsprogramm

    Zeichen gegen häusliche Gewalt

    Der Regierungsrat Solothurn hat Anfang März ein neues Gewaltpräventionsprogramm verabschiedet, in dem es um häusliche Gewalt geht.

    (Bild: pixabay) Häusliche Gewalt richtet viel menschliches Leid an

    Drohung, Nötigung, Körperverletzung: Im Durchschnitt rückt die Polizei schweizweit täglich 45 Mal wegen häuslicher Gewalt aus. Um solche Missbräuche zu verhindern, erarbeitete der Europarat auf internationaler Ebene die Istanbul-Konvention. Diese verlangt von den Vertragsstaaten im Bereich der Strafverfolgung, dass psychische, physische und sexuelle Gewalt, Stalking, Zwangsheirat, Verstümmelung, Zwangsabtreibung und -sterilisation als strafbar erklärt werden. Die Schweiz trat der Konvention am 1. April 2018 bei. Das Übereinkommen sieht Massnahmen im Bereich der Gewaltprävention vor: im Kanton Solothurn werden solche seit 2007 umgesetzt. Entsprechend besteht bereits ein Präventionsangebot mit den Schwerpunkten Jugendgewalt und häusliche Gewalt, das nun mit dem erneuerten Gewaltpräventionsprogramm 2019 bis 2022 optimiert werden soll. Besondere Beachtung gilt der Täterarbeit. Dazu wird vom Amt für Justizvollzug Solothurn (AJUV) eine Beratungsstelle aufgebaut. Sie richtet sich an Menschen, die selbst Gewalt anwenden oder befürchten, dies zu tun. Beratungen erfolgen auch bei Hooliganismus oder sexuell motivierter Gewalt. Das AJUV führt schon seit 2017 im Falle von polizeilich gemeldeter häuslicher Gewalt solche Gefährderansprachen durch und berichtet über positive Erfahrungswerte.

    Tiefgreifende Folgen
    Nicht nur das menschliche Leid, auch die gesellschaftlichen Folgekosten von häuslicher Gewalt sind gross. Laut einer vorsichtigen Schätzung aus dem Jahr 2013 belaufen sie sich jährlich auf 188 bis 310 Millionen Franken. «Häusliche Gewalt ist nach wie vor ein häufiges Problem – sie zu bekämpfen ist deshalb ein Legislaturziel», teilt die Solothurner Regierung in einer Medienmitteilung mit. Die Bestrebungen seien im Einklang mit den Entwicklungen auf Bundesebene und den von der Schweizerischen Konferenz (SKHG) empfohlenen Massnahmen.

    Rund 84 Personen erlitten im Jahr 2017 durch häusliche Gewalt eine schwere Körperverletzung, 21 starben. Wenn sich blaue Flecken an Armen oder Beinen – vielleicht sogar im Gesicht – abzeichnen, ist die Gewalt sichtbar. Oft trauen sich Angehörige, Freunde oder Bekannte von Gewaltopfern nicht, die Betroffenen darauf anzusprechen. Dabei wäre Früherkennung und -Intervention von besonderer Bedeutung. Die Solothurner Regierung will diese beiden Faktoren stärken. So sollen Fachpersonen künftig noch mehr sensibilisiert werden und geeignete Instrumente erhalten, um häusliche Gewalt früh zu erkennen. Das Ausmass ist auch in der Schweiz nicht zu unterschätzen: gemäss SKHG ist die Auslastung von Frauenhäusern so hoch, dass regelmässig schutzsuchende Frauen und Kinder abgewiesen werden müssen. Es gibt weitere Fachstellen, die Hilfe bieten – beispielsweise die Polizei oder die kantonale Opferhilfe. Wichtige Ansprechpartner sind in einer vom Kanton Solothurn ausgearbeiteten Notfallbroschüre aufgeführt, die bei der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern bestellt oder online heruntergeladen werden kann.

    Redaktion

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